Satzungsauszug

Stiftung Gemeinsam

Die Stiftung führt den Namen Stiftung Gemeinsam. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des
bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schondorf/Ammersee / Landkreis Landsberg am Lech.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und
Ausbildung und die Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung
(AO).

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht::

  1. Finanzielle Unterstützung von Kinder-, Jugend- und Alteneinrichtungen sowie entsprechenden
    Einrichtungen für Kleinkinder (z.B. Tagesmüttereinrichtungen, Kinderparks etc.)
  2. Betreuung von älteren Menschen durch Hilfeleistungen im Alltagslebens, wie Fahrdienst zu
    Ärzten, Behörden, medizinische Behandlungen und Einkaufsmöglichkeiten etc.
  3. Gewährung von Beihilfen für die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Studenten
  4. Gewährung von Beihilfen und Überbrückungshilfen zum Lebensunterhalt von bedürftigen
    Personen im Sinne des § 53 AO
  5. Unterstützung von bedürftigen Menschen, die sich in schwieriger wirtschaftlicher und sozialer
    Situation befinden.

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 4 Grundstockvermögen

(1) Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks
zugewendete Vermögen (Grundstockvermögen) ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es
besteht zum Zeitpunkt der Errichtung aus 74.000,– Euro Barvermögen.

(2) Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockvermögen) sind zulässig. Zuwendungen ohne
Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem
Grundstockvermögen zugeführt werden.

§ 15 Stiftungsaufsicht

(1) Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.